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Für eine ärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt wird eine Berufserlaubnis benötigt

Die Berufserlaubnis wird immer bezogen auf eine konkrete medizinische Einrichtung erteilt. Sie wird zunächst für 2 Jahre erteilt und kann dann um weitere 11 Monate verlängert werden. Für eine Berufserlaubnis muss folgendes nachweisen werden:

  • Anerkennung eines abgeschlossenen Medizinstudiums
  • Sprachkenntnisse im medizinischen Bereich (Fachsprachprüfung)
  • eine schriftliche Einstellungszusage von einer medizinischen Einrichtung (z.B. Arztpraxis oder Klinik)

Das nächste Ziel ist die Approbation. Erst mit Anerkennung der Approbation kann eine Weiterbildung zum Facharzt begonnen werden.

Diese ist notwendig, auch wenn bereits eine fachärztliche Ausbildung vorliegt.

Wie kann ich Sprachkenntnisse im medizinischen Bereich erwerben?

1. Schritt:

  • Teilnahme an einem allgemeinen Sprachkurs zur Erlangung des Sprachniveaus B2 teil.
  • Diese Kurse werden durch verschiedene regionale Veranstalter angeboten, z.B. Volkshochschulen
  • Die Kurse umfassen zwischen 400 und 600 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
    • je nach vorhandenen Sprachkenntnissen dauert dies zwischen 3 und 6 Monaten
  • Die Kurse sind kostenfrei
  • Ansprechpartner sind die Kommunen (z.B. Ausländerbehörde)

 

2. Schritt:

  • Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung
  • Teilnahme an einem "Spezialberufssprachkurs für akademische Heilberufe C1"
  • Bei der Suche nach einem passenden Kurs gibt es Unterstützung bei der Agentur für Arbeit (Jobcenter), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie gemeinnützigen Vereinen, z.B. dem Institut für Berufspädagogik e.V.
  • Der Kurs beinhaltet ca. 400 bis 600 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten (ca. 5,5 Monate in Vollzeit)
  • Die Kurse werden von verschiedenen Bildungsträgern angeboten.
  • Die Kosten für den Kurs können übernommen werden, die Kursanbieter unterstützen dabei.
  • Teilnahme an der Fachsprachprüfung, die auf medizinische Fragestellungen und Gespräche ausgerichtet ist. Die Prüfung führt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt durch.
  • der Kursanbieter unterstützt bei der Anmeldung zur Prüfung.
  • Die Kosten für die Prüfung können ebenfalls übernommen werden, die Kursanbieter unterstützen dabei, z.B. Institut für Berufspädagogik e.V. (https://ibp-bildung.de/)

Wie erhalte ich eine schriftliche Einstellungszusage?

  • Für die Berufserlaubnis wird eine Einstellungszusage einer medizinischen Einrichtung benötigt.
  • Es wird empfohlen vorab in einer Praxis oder Klinik zu hospitieren, um die Einrichtung kennenzulernen und dann eine Einstellungszusage erhalten zu können.
  • Die Hospitation kann gegebenenfalls auch während der Sprachkurse durchgeführt werden.

Wie erfolgt die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse?

Es werden beglaubigte Kopien und Übersetzungen in deutscher Sprache der folgenden Dokumente benötigt:

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn vorhanden)
  • ggf. Urkunde über Namensänderung
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angabe zu
    • absolvierten Ausbildungen,
    • bisherigen Erwerbstätigkeiten,
    • bisherigen Aufenthaltsorten,
    • Datum und Unterschrift
  • Nachweise über abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung
    • Diplom- bzw. Abschlusszeugnis
    • Fächerübersicht des Studiums mit Angabe der absolvierten Stunden pro Fach
    • Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Studium, wenn diese Tätigkeit Bestandteil der Ausbildung war (z.B. Internatur, Ordinatur)
    • Berufsausübungsberechtigung (Lizenz/ Approbation des Herkunftsstaates)
    • Nachweise über Weiterbildungen und Berufstätigkeiten
  • wenn möglich:
    • polizeiliches Führungszeugnis/ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herkunftslandes

Wo kann ich meine Originalunterlagen beglaubigen lassen?

Folgende Stellen fertigen beglaubigte Kopien an:

  • Landesverwaltungsamt

Landesprüfungsamt / Referat 507

Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle

  • Terminvereinbarung

Ina Göhring

Tel.: +49 345 514-3268

Mail: ina.goehring@lvwa.sachsen-anhalt.de

  • Behörden (z.B. Stadt- und Landkreisverwaltung) oder Notare (https://www.notarkammer-sachsen-anhalt.de/)
  • deutsche Botschaften / deutsche Konsulate

Hinweis: Die Angebote von gemeinnützigen Vereinen und Netzwerken sind hilfreich. Diese haben bereits Erfahrungen und kennen die notwendigen Ansprechpartner.

Was ist bei der Übersetzung zu beachten?

  • Alle fremdsprachigen Dokumente müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Wichtig ist, dass dem Übersetzer die beglaubigte Kopie der Dokumente vorliegt.
  • Die Übersetzung muss vollständig erfolgen. (Siegel, Stempel, Apostillen, Legalisations- und sonstige Vermerke - ggf. auch der Rückseite) müssen übersetzt werden.
  • Die Übersetzung wird nur von folgenden Personen akzeptiert:
    • einer gerichtlich ermächtigten Person (öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer) der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
    • der deutschen Botschaft / vom deutschen Konsulat anerkannten Übersetzer
  • Durch den Übersetzer ist die beglaubigte Kopie des fremdsprachigen Dokuments untrennbar an die Originalübersetzung zu heften (z.B. durch das Anbringen seines Siegels an den Verbindungsstellen) und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung zu bestätigen.

Wie kann es nach der Berufserlaubnis weitergehen?

Wenn die Berufserlaubnis erteilt wurde, ist der nächste Schritte die Approbation.

Dazu muss eine Kenntnisprüfung abgelegt werden. Die Kenntnisprüfung wird vor dem Landesprüfungsamt (Landesverwaltungsamt) in Halle abgelegt.

Auch auf die Kenntnisprüfung kann man sich in (berufsbegleitenden Kursen) vorbereiten. Angeboten werden die Kurse in Sachsen-Anhalt vom:

Institut für Berufspädagogik e.V.

Ich habe die Approbation erhalten und möchte die Weiterbildung starten...

Mit der Approbation kann eine Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt begonnen werden.

Die Kassenärztliche Vereinigung fördert die Weiterbildung in Arztpraxen finanziell und unterstützt bei der Suche nach Weiterbildungsstellen. Informationen unter www.kvsa.de/weiterbildung

Adresse

Halberstädter Str. 168-172

39112 Magdeburg

Kontakt

Telefon   +49 391 5555 44 85

Fax           +49 391 5371 - 230

orlowski@ibp-bildung.de