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Für eine ärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt wird eine Berufserlaubnis benötigt
Die Berufserlaubnis wird immer bezogen auf eine konkrete medizinische Einrichtung erteilt. Sie wird zunächst für 2 Jahre erteilt und kann dann um weitere 11 Monate verlängert werden. Für eine Berufserlaubnis muss folgendes nachweisen werden:
- Anerkennung eines abgeschlossenen Medizinstudiums
- Sprachkenntnisse im medizinischen Bereich (Fachsprachprüfung)
- eine schriftliche Einstellungszusage von einer medizinischen Einrichtung (z.B. Arztpraxis oder Klinik)
Das nächste Ziel ist die Approbation. Erst mit Anerkennung der Approbation kann eine Weiterbildung zum Facharzt begonnen werden.
Diese ist notwendig, auch wenn bereits eine fachärztliche Ausbildung vorliegt.
Adresse
Halberstädter Str. 168-172
39112 Magdeburg